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AGB Gutscheine

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von Sophie Lingstaedt, im folgenden „Fotografin“, verkauften Gutscheine. Bestimmte Dienstleistungen die mit Hilfe dieser Gutscheine in Anspruch genommen werden können, unterliegen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese behalten ihrer Bestimmung nach ihre Gültigkeit.

2. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen der Fotografin und einem Privaten/Gewerblichen Kunden ist der Sitz von der Fotografin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 3. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch

Reklamationen beim Kauf eines Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

4. Gültigkeitszeitraum

Von der Fotografin erworbene Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Kaufdatum. Beim Kauf eines Gutscheins der sich auf ein explizites Shooting-Paket bezieht garantiert die Fotografin den Preis für 12 Monate ab Kaufdatum. Bei Buchungen nach diesen 12 Monaten muss der Kunde ggf. die Differenz zu den neuen Preisen übernehmen.

 5. Einlösung

Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust des Gutscheins ist kein Ersatz möglich. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Kosten, die zum Einlösen des Gutscheins entstehen. Der Gutscheinberechtigte muss für das Shooting einen Termin vereinbaren, hat aber keinen Anspruch auf jeden Wunschtermin seiner Wahl. Termine und Verträge die bereits festgelegt wurden haben Vorrang und verhindern diese Möglichkeit. Es entsteht kein Shooting ohne Vertrag. Der Gutschein ist übertragbar auf eine vom Käufer ausgewählte Person. In diesem Fall wird der, durch diese AGB’s geregelte, Vertrag in vollem Umfang auf den neuen Eigentürmer des Gutscheins übertragen.

6. Berechtigung bei Einlösung

Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Berechtigung zur Einlösung über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein nicht in die Verfügungsgewalt unberechtigter Dritter gelangt und die Fotografin unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Möglichkeit besteht, dass dies geschehen ist. Für einen von einer unberechtigten Person eingelösten Gutschein gilt §793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

7. Erfüllung

Beim Kauf eines Gutscheins bzw. Einlösung eines Gutscheincodes gegen eine Dienstleistung von der Fotografin ist Erfüllungsort der Sitz der Fotografin zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Einlösens. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

8. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines von der Fotografin erworbenen Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

9. Gültigkeitsverlust

Nach Ablauf von 3 Jahren ab dem Kaufdatum verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Bei einem nicht eindeutig erkennbaren, handschriftlich o. maschinell bearbeiteten oder nicht zuweisbaren Gutscheincode verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Ein Umtausch ist nicht möglich. Das Geld kann in diesem Fall nicht erstattet werden.

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